Pflichtmitgliedschaft als Jagdverband in der SVLFG ist unrechtmäßig

Info aus dem JV Muldenthal e.V.: Der Jagdverband Muldenthal hat sich erfolgreich gegen die fortbestehende Zwangsmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die der JV vor Jahren versehentlich aufgrund eines Werbeschreibens eingegangen war, zur Wehr gesetzt. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Mitgliedschaft zu beenden trotz der Feststellung, dass eine Pflichtmitgliedschaft in diesem Fall nicht besteht.

Das Gericht urteilte vollumfänglich im Sinne des Jagdverbandes, was für diesen die volle Beitragsrückerstattung seit 1995 bedeutet. Eine Revision wurde durch Richterbeschluss abgelehnt und ausgeschlossen.

Von diesem Urteil dürfte eine bundesweite Signalwirkung ausgehen.

Glückwunsch an die Muldenthaler zu diesem Erfolg!