Landesdirektion Sachsen erlässt Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest ASP

Landesdirektion Sachsen erlässt Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest ASP

Aufgrund der sich immer weiter der deutschen Grenze nähernden Afrikanischen Schweinepest hat die Landesdirektion Sachsen am 25.01.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen. 

Nunmehr ist jeder Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, ein verendet aufgefundenes Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- oder Erlegungsortes bei dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzuzeigen. 

Weiterhin ist er verpflichtet, auf amtliche Anweisung hin bei der Probenentnahme zur virologischen Untersuchung auf ASP mitzuwirken. 

Das Landratsamt Mittelsachsen beabsichtigt, diese Allgemeinverfügung in konkrete Handlungsanweisungen für die Jagdausübungsberechtigten umzusetzen.

Beigefügt befindet sich die Allgemeinverfügung der Landesdirektion (7 Seiten). Das Dokument kann gerne auch als PDF abgerufen werden, kurze Information an vorstand@jagdverband-freiberg.de genügt.