Sozialwahl 2023 – Info des DJV

Sozialwahl 2023 – Info des DJV

Das DJV-Präsidium hat die Beteiligung an der Sozialwahl bei der SVLFG im kommenden Jahr beschlossen. Auch der Bayerische Jagdverband hat seine Beteiligung an einer gemeinsamen Liste inzwischen zugesagt. Über die Modalitäten werden wir uns zeitnah mit dem BJV verständigen.

Für die gemeinsame Liste benötigen wir nun eine Reihe von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Wir bitten daher um Mitteilung von geeigneten Personen, die bereit sind, auf einer gemeinsamen Liste zu kandidieren. Wir benötigen dabei nicht zwingend aus jedem LJV einen Vorschlag. Sinnvoll wäre es, wenn die Kandidaten sich mit den Problemen im Zusammenhang mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bereits auskennen.

Wichtig ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach dem vierten Buch des Sozialgesetzbuchs erfüllen (vgl. § 51 SGB IV). Voraussetzung ist insbesondere, dass die Kandidaten am Stichtag 1.4.2022 zu den Versicherten im Bereich der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehören. Dazu gehören u.a. alle Revierinhaber (als Pächter oder Eigenjagdbesitzer), die (im Revier oder einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb) keine Angestellten beschäftigen (auch keine Teilzeitkräfte). Ein Begehungsschein (auch ein entgeltlicher) reicht nicht! Ausreichend wäre aber, wenn jemand zwar „nur“ Begehungsscheininhaber ist, aber aus anderen Gründen bei der SVLFG als „Selbstständiger ohne fremde Arbeitskräfte“ versichert ist (z.B. als Nebenerwerbslandwirt oder Waldbesitzer).

Bitte benennen Sie uns zeitnah geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, möglichst bis zum 15. Mai 2022. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich von Massow

Justitiar

Deutscher Jagdverband e.V.