Geänderte Verfahrensweise zur Beprobung von Schwarzwild auf ASP

Geänderte Verfahrensweise zur Beprobung von Schwarzwild auf ASP

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen passt ab 01.07. die Verfahrensweise bezüglich der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildprobung an. Künftig werden die Entschädigungen an die Jäger pro Probe zeitnah ausgezahlt und nicht mehr wie bisher gesammelt vierteljährlich.

Es ist spätestens ab 1. Juli der aktualisierte Probennahmeschein zu verwenden. Dieser ist auf der Internetseite zu finden (https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=probewildschanl&formtecid=2&areashortname=Tierseuchen). Der Probennahmeschein ist für jedes Stück separat und immer vollständig auszufüllen. Die Bankdaten dürfen nicht fehlen, ansonsten ist eine Zahlung der Aufwandsentschädigung nicht möglich.

Die Geodaten des Fund- bzw. Erlegungsortes sind ebenfalls  anzugeben. Eine Anleitung zu deren Ermittlung finden Interessierte ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/2_Geschaeftskreis/Ordnung_Sicherheit_Veterinaer/Lueva/Tierseuche/handout-standortermittlung-google-maps-ua.pdf) . Bei Vorliegen der vollständigen Angaben im Probenbegleitschein soll die Zahlung der Aufwandsentschädigungen zeitnah erfolgen.

Im Jahr 2022 wurden im Landkreis Mittelsachsen bisher (Stand Mitte Juni) folgende Anzahl an Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest negativ untersucht: 1065 gesund erlegte, 2 krank erlegte, 15 tot aufgefundene, 38 überfahrene Tiere.

Wir bitten Sie diese Information an alle Jäger und Begehungsscheininhaber weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

André Kugler

Tiergesundheitskontrolleur

Landratsamt Mittelsachsen

Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen

Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Fachdienst Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz